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Die Slowakei hat gegen die europäische Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie verstoßen, weil sie den Lebensraum des Auerhuhns nicht genügend schützte. So seien beispielsweise die Pläne zur Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten nicht ausreichend geprüft worden, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Er gab einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Slowakei statt. (Az. C-661/20)
Diese war vor den EuGH gezogen, nachdem sie mehrere Beschwerden wegen übermäßiger Waldnutzung erhalten hatte. Die Slowakei habe nicht verhindert, dass intensive Holzernte und der Einsatz von speziellen Schädlingsbekämpfungsmitteln den Lebensraum des Auerhuhns beeinträchtigen könnten, erklärte der Gerichtshof nun. Auch habe das Land in den meisten zur Erhaltung der Art ausgewiesenen Gebieten keine Schutzmaßnahmen getroffen.
F.Chaudhary--DT