MDAX
282.0200
Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mit. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen (Az.: 3 K 39/23.KO).
Die Kläger züchten Wagyu-Rinder. 2021 bekamen sie die Genemigung des Landkreises, zwei Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Kugelschuss zu töten. 2022 wurde ihr Antrag darauf jedoch vor allem mit Verweis auf Sicherheitsrisiken abgelehnt. Das Kugelschussverfahren sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn das Standardverfahren mit Bolzenschuss zu gefährlich für Mensch oder Tier ist.
Weil über den Widerspruch der Kläger nicht entschieden wurde, klagten sie wegen Untätigkeit - mit Erfolg. Sie haben einen Anspruch auf die Schlachtung des Tiers im Herkunftsbetrieb mit einem Kugelschuss, urteilte das Gericht. Die Voraussetzungen dafür liegen vor. Bei korrekter Anwendung entspreche der Kugelschuss dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss. Für einen Bolzenschuss müsse das Rind immer fixiert werden, was sehr belastend für das Tier sei.
S.Al-Balushi--DT