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Die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird nach Vorstellung der Bundesregierung bald ausgeweitet. "Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt", erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch. Das Bundeskabinett in Berlin verabschiedete einen entsprechenden Verordnungsentwurf.
Bislang ist nur bei verpacktem Fleisch sowie bei unverpacktem Rindfleisch vorgeschrieben, dass die Herkunft der Tiere angegeben werden muss. Die Pflicht wird laut Bundeslandwirtschaftsministerium nun auf nicht vorverpacktes "frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel" ausgeweitet.
"Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt", erklärte Özdemir weiter. "Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden."
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Verordnungsentwurf als Schritt in die richtige Richtung. "Aber er ist bei weitem nicht ausreichend. Der Bauernverband fordert eine umfassende Herkunftsangabe beginnend beim Geburtsort der Tiere", erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling. Nach und nach eingeschlossen sein müssten auch Wurstwaren, andere Verarbeitungsprodukte und schließlich auch die Gastronomie.
Der verabschiedete Verordnungsentwurf sei "nur ein erster Schritt", erklärte auch Özdemir. Er verwies auf einen angekündigten, aber bislang nicht vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission für eine einheitliche Regelung. "Deshalb werden wir nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten."
Neben der Herkunftskennzeichnung setzt sich Özdemir auch für ein neues Kennzeichnungssystem von Fleischprodukten nach Haltungsformen ein - das sogenannte Tierwohllabel. Ein erstes konkretes Gesetzesprojekt in dieser Richtung deckt bislang aber nur bestimmte Schweinefleischprodukte ab.
I.Uddin--DT