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In einem Strafprozess um Tierschutz- und Hygieneverstöße in einem Schlachthof im niedersächsischen Bad Iburg sind zwei amtlich bestellte Tierärzte freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Amtsgericht in Bad Iburg ließ sich unter anderem nicht sicher nachweisen, dass sie konkrete Kenntnis von den angeklagten Misshandlungstaten hatten, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten demnach Freisprüche beantragt.
In dem Schlachthof in Bad Iburg waren nicht mehr transportfähige Rinder bei der Anlieferung mit Gewalt und Elektroschocks angetrieben worden. Teils wurden die geschwächten Tiere auch mit einer Seilwinde aus Viehtransportern gezogen. Tierschützer dokumentierten die Quälereien 2018 und machten sie öffentlich. Es gab deshalb bereits diverse Verfahren, etwa gegen frühere Mitarbeiter des Betriebs. So verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg drei Angeklagte im vergangenen August zu Bewährungsstrafen und Geldbußen.
Der Prozess gegen die beiden Veterinäre war nach Angaben der Sprecherin der letzte am Amtsgericht anhängige Fall aus dem Komplex. Angeklagt waren neben dem Vorwurf der Duldung von Verstößen gegen Tierschutzgesetze auch Verstöße gegen Lebensmittelhygienevorschriften, weil in dem Schlachthof angeblich auch bereits tot angelieferte Tiere verarbeitet worden sein sollen. Dieser Vorwurf konnte aber auch in früheren Prozessen nie aufgeklärt werden, weil er von den Beschuldigten bestritten wurde und sonstige Beweise dafür fehlten.
I.Viswanathan--DT