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Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Frage, ob die Berliner Regelung zu nachträglicher Wärmedämmung rechtens ist. Das Landesrecht erlaubt es, Bestandsbauten auch dann zu dämmen, wenn die Dämmung danach über das eigene Grundstück hinausragt. Genauer ist dies nicht geregelt - wie weit die Dämmung etwa auf das andere Grundstück reichen darf, ist nicht festgelegt. (Az. V ZR 23/21)
Im Streitfall geht es um zwei Häuser, die direkt nebeneinander stehen. Der mehr als 100 Jahre alte Giebel des einen Hauses soll saniert und wärmegedämmt werden, wodurch er 16 Zentimeter über die Grenze reichen würde. Amts- und Landgericht entschieden, dass nachträglich gedämmt werden dürfe. Nun überprüft der BGH das Urteil. Im November hatte er bereits entschieden, dass die Bundesländer die nachträgliche grenzüberschreitende Wärmedämmung grundsätzlich selbst regeln dürfen.
A.Ansari--DT