![Finanztip: Gute Hundehaftpflicht muss nicht teuer sein](https://www.dubaitelegraph.ae/media/shared/articles/20/e5/5f/Finanztip--Gute-Hundehaftpflicht-mu-370696.jpg)
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Eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung schützt im Fall der Fälle vor hohen Kosten und muss nicht teuer sein. "Empfehlenswerte Policen gibt es bereits ab 43 Euro im Jahr für kleine Hunde, ab 60 Euro im Jahr für große Hunde", erklärte das Verbraucherportal Finanztip am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Eine entsprechende Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch den Vierbeiner verursacht wurden.
In Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg besteht eine Versicherungspflicht für Hunde, in weiteren Bundesländern gilt diese für bestimmte Rassen. Keine Pflicht gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Als kleiner Hund gilt ein Tier laut Finanztip in der Regel bis zu einer Größe von 45 Zentimetern. Je nach Versicherer sind auch andere Einordnungen möglich.
Hundebesitzer sollten bei der Auswahl ihrer Police auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Finanztip empfiehlt zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Für Schäden in Wohnungen sollte ein Wert von bis zu 50.000 Euro mitversichert werden, der auch für Ferienunterkünfte oder Hotels gilt. "Auch Vermögensschäden sollten abgesichert sein. Beißt der Hund die Tierärztin, die in der Folge einen Verdienstausfall erleidet, übernimmt die Versicherung die Kosten", sagte Henriette Neubert von Finanztip.
Wer mit dem Hund verreist, sollte über einen Schutz für Auslandsaufenthalte nachdenken. Auch sogenannte Deckschäden können laut Finanztip zu einem finanziellen Problem werden. Schwängert etwa ein Rüde eine Rassehündin, könne ihrem Züchter wirtschaftlicher Schaden entstehen, etwa durch Tierarztkosten oder weil die Hündin keine reinrassigen Welpen bekommt. Auch dagegen können sich Hundebesitzerinnen und -besitzer absichern.
Ist der Hund ohne Leine unterwegs könnte die Versicherung unter Umständen ablehnen zu zahlen, warnt Finanztip. Auf die entsprechende Klausel "Verzicht auf bedingten Vorsatz" sollte daher geachtet werden.
Z.W.Varughese--DT