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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in einem ungewöhnlichen Streit zwischen einem Autofahrer und dem Betreiber einer Autowaschanlage. Beim Reinigen war der Heckspoiler des Autos abgerissen worden. Der Besitzer verklagte die Waschanlage darum auf Schadenersatz von mehr als 3200 Euro. (Az. VII ZR 39/24)
Vor dem Landgericht Münster hatte er damit keinen Erfolg. Es sah keine Pflichtverletzung beim Betreiber der Waschanlage, denn diese funktionierte ordnungsgemäß. Auch der Heckspoiler am Auto war korrekt befestigt und Teil der Serienausstattung. Die Beweisaufnahme ergab, dass das Fahrzeug und die Waschanlage schlicht nicht kompatibel waren. Der Betreiber sei nicht dazu verpflichtet, seine Anlage auf sämtliche Sondergestaltungen von Autos auszurichten, urteilte das Landgericht. Der BGH prüft dieses Urteil nun und entscheidet höchstrichterlich.
G.Rehman--DT