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Im Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock, ist das höchstrichterliche Wort noch nicht gesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, für April einen weiteren Termin für die mündliche Verhandlung anzusetzen. Beide Seiten sollen Gelegenheit bekommen, zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Oktober Stellung zu nehmen, in dem es um einen ähnlichen Fall ging. (Az. I ZR 131/23)
Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. Das Verlagshaus argumentiert, dass es sich bei der Programmierung seiner Internetseiten um Computerprogramme handle, die der Werbeblocker unberechtigterweise umarbeite. Springer will, dass Eyeo auf seinen Seiten keine Werbung mehr blockiert, und fordert außerdem Schadenersatz. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg.
Im EuGH-Urteil, das am 17. Oktober fiel, ging es um Schummelsoftware für eine Spielekonsole. Geklagt hatte der Playstation-Hersteller Sony gegen eine Firma, die Ergänzungen für die bis vor zehn Jahren vertriebene Playstation Portable produzierte. Der BGH hatte den europäischen Richterinnen und Richtern den Fall vorgelegt. Diese erklärten, dass das Anbieten von Schummelsoftware für Spielekonsolen nicht grundsätzlich gegen den EU-Rechtsschutz von Computerprogrammen verstoße.
Nun verhandelt der BGH auch in diesem Fall weiter, er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Ein Verhandlungstermin wurde für den 10. April angesetzt. An dem Tag soll auch über den Werbeblocker verhandelt werden.
H.Pradhan--DT