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Ein Online-Serviceportal, das Antragstellungen für Verbraucherinnen und Verbraucher übernimmt, hat offenbar Wohngeldanträge vielfach falsch weitergeleitet. Allein im September sind beim hierfür nicht zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen tausende Anträge auf Wohngeld eingegangen, wie die Verbraucherzentrale Berlin am Mittwoch unter Verweis auf das Ministerium mitteilte. Betroffene verlieren demnach durch den kostenpflichtigen Service nicht nur Geld, sondern möglicherweise auch ihre Wohngeldansprüche.
Wer einen Antrag bei dem durch das Unternehmen SSS Software Special Service betriebenen Portal online-wohngeld.de gestellt habe, "sollte davon ausgehen, dass dieser nicht beim zuständigen Sozialleistungsträger eingegangen ist", erklärte die Verbraucherzentrale. Zwar gibt das Unternehmen demnach an, den Antrag an das zuständige Amt geleitet zu haben, in Wirklichkeit ging es aber regelmäßig an das Bundesbauministerium.
Ansprechpartner ist allerdings die Wohngeldstelle der Kommune, in vielen Bundesländern kann das Wohngeld auch kostenlos online beantragt werden. Für Nordrhein-Westfalen und weitere Länder gibt es das Angebot hier: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Bei dem Antrags-Service werden laut Verbraucherzentrale hingegen 29,99 Euro fällig. Eine Information, dass ihr Antrag bei der falschen Stelle gelandet ist, bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher indes nicht. Dies könne den Verlust von Wohngeldansprüchen und "weit höhere Kosten" als die Gebühren für den Antrags-Service verursachen. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor diesen Angeboten.
Das Unternehmen äußerte sich auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP nicht zu den Vorwürfen.
Y.Chaudhry--DT