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In vielen Kommunen gibt es nach Einschätzung des Bundeskartellamts keinen gut funktionierenden Wettbewerb unter Anbietern von Ladesäulen für E-Autos. Vielerorts seien "marktbeherrschende Stellungen" einzelner Anbieter entstanden, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Dienstag. "Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, weil marktmächtige Anbieter keine Wechsel zur Konkurrenz befürchten müssen."
Die Bonner Behörde kommt in ihrer Sektoruntersuchung zu dem Schluss, dass diese Situation durchaus vermeidbar gewesen wäre. Doch "zahlreiche Städte und Kommunen haben geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben", erklärte Mundt.
Als positives Beispiel führt der Sektorbericht die Auftragsvergabe an nicht bewirtschafteten Raststätten entlang der Autobahnen an. Hier habe der Bund "durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten 'Deutschland-Netzes' die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert".
Anlass, um in der Breite kartellrechtlich einzugreifen, sieht das Kartellamt dennoch nicht: "Ein kartellbehördliches Einschreiten kann nur von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden." Für Verbesserungen brauche es hingegen "Anpassungen des gesetzlichen Ordnungsrahmens", erklärte die Behörde.
Zugleich warnt die Kartellaufsicht vor Eingriffen in die Preisgestaltung. "Sie können die Wirtschaftlichkeit privater Ausbauprojekte in Frage stellen, Angebote verdrängen und den angestrebten Ausbau der Ladeinfrastruktur sogar hemmen", erklärte Behördenchef Mundt. Auch bei staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz sei Vorsicht geboten, denn dies könne "einem koordinierten Preissetzungsverhalten Vorschub leisten".
H.Hajar--DT