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In einem Streit zwischen Google und der italienischen Wettbewerbsbehörde kommt ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu dem Schluss, dass Google anderen Anbietern möglicherweise Zugang zu seinem Betriebssystem Android Auto gewähren muss. Den Zugang zu verweigern, könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie Generalanwältin Laila Medina am Donnerstag erklärte. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-233/23)
Mithilfe von Android Auto können Nutzer über einen Bildschirm in ihrem Wagen auf verschiedene Apps ihres Handys zugreifen. Google stellt Vorlagen - sogenannte Templates - bereit, damit Drittanbieter Versionen eigener Apps erstellen können, die mit Android Auto kompatibel sind.
Die italienische Firma Enel X entwickelt Dienste für das Laden von Elektrofahrzeugen. 2018 brachte die Firma die App JuicePass auf den Markt und bat Google, JuicePass mit Android Auto kompatibel zu machen. Google lehnte das ab, da es kein passendes Template gebe. Ein neues Template müsste erst entwickelt werden. Außerdem führte Google Sicherheitsbedenken an.
Die italienische Wettbewerbsbehörde sah darin einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und verhängte eine Geldbuße. Indem es die Veröffentlichung von JuicePass auf der Plattform Android Auto behindert und verzögert habe, habe Google seine beherrschende Stellung missbraucht. Gegen diese Entscheidung zog Google vor den italienischen Staatsrat, der wiederum dem EuGH Fragen vorlegte.
Die Generalanwältin erklärte nun, dass sich ein Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen weigern dürfe, anderen Anbietern Zugang zu einer solchen Plattform zu gewähren. Gerechtfertigt sei das, wenn der Zugang technisch nicht möglich sei oder aber wenn es Leistung oder Wirtschaftsmodell der Plattform schaden könne. Dass ein neues Template entwickelt werden müsse, rechtfertige für sich genommen eine Weigerung dagegen nicht, wenn das Unternehmen dafür genügend Zeit habe und bezahlt würde.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer späteren Entscheidung nicht an die Auffassung der Generalanwältin halten, sie schließen sich ihr aber oft an. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht.
K.Javed--DT