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Der Generalbundesanwalt hat einem Medienbericht zufolge wegen der Explosionen an den Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 Haftbefehl gegen einen Ukrainer beantragt. Wie ARD, "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und "Die Zeit" am Mittwoch berichteten, steht der zuletzt in Polen lebende Mann im Verdacht, an den mutmaßlichen Anschlägen im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein. Der Europäische Haftbefehl wurde demnach bereits im Juni beantragt, bislang gelang es polnischen Behörden jedoch nicht, den Mann festzunehmen.
Dem Medienbericht zufolge gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass der Ukrainer einer der Taucher war, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. In einem Telefonat mit den Medien zeigte sich der Mann überrascht von dem Vorwurf und bestritt, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein.
Im September 2022 - inmitten geopolitischer Spannungen rund um Russlands Einmarsch in die Ukraine - waren an den beiden Nord-Stream-Pipelines vor der dänischen Insel Bornholm und der südschwedischen Küste vier große Gaslecks entdeckt worden. Kurz zuvor hatten seismische Institute zwei Unterwasserexplosionen aufgezeichnet. Die Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb, enthielten aber Gas.
In Deutschland, Dänemark und Schweden wurden Ermittlungen eingeleitet, die in Deutschland von der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts geführt werden.
Den deutschen Ermittlern gelang es den Recherchen von ARD, "SZ" und "Die Zeit" offenbar auch, einen weiteren Mann und eine Frau aus der Ukraine zu identifizieren, die ebenfalls mit den mutmaßlichen Anschlägen zu tun haben sollen. Es handelt sich demnach ebenfalls um Taucher. Dem Bericht zufolge liegt gegen sie bislang jedoch kein Haftbefehl vor.
B.Gopalan--DT