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Rund zwei Drittel der Hausbesitzer in Deutschland, die Fördermittel zur energetischen Sanierung beantragen, verschenken Verbraucherberatern zufolge jährlich tausende Euros an Zuschüssen. In nur 36 Prozent der Sanierungsfälle werde ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, für den es einen satten Bonus bei der Finanzierung gibt, erklärte das Portal "Finanztip" am Donnerstag.
Staatliche Förderung gibt es zum Beispiel für die Fassadendämmung oder den Fenstertausch. Allein 2023 wurden laut "Finanztip" 300.000 Anträge auf Fördergelder gestellt. Demnach holte sich jedoch nur rund jeder oder jede Dritte dabei vorab Hilfe von einer Energieberaterin oder einem Energieberater und ließ einen iSFP erstellen. Ein iSFP ist ein auf die jeweils nötigen Sanierungsmaßnahmen zugeschnittene Strategie.
"Nur, wer sich mit Hilfe eines Energieberaters einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und diesen zusammen mit der Antragsstellung auf Fördergelder einreicht, erhält auch den höchstmöglichen Förderungssatz", erklärte "Finanztip". Mit einem Sanierungsfahrplan dürfen demnach pro Jahr und Wohneinheit bis zu 60.000 Euro an Kosten geltend gemacht werden, die Eigentümer und Eigentümerinnen erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.
Ohne iSFP sind es nur 15 Prozent von maximal 30.000 Euro Sanierungskosten. Wohnungseigentümer verschenken also bis zu 7500 Euro zusätzliche Förderung pro Jahr. "Entweder fehlt den Sanierungswilligen das Wissen oder sie sind unsicher bei der Wahl des Energieberaters und verzichten im Zweifel darauf", sagte Sandra Duy, Expertin für energetisches Sanieren bei "Finanztip", der Nachrichtenagentur AFP.
Der Bonus durch den iSFP komme besonders dann zum Tragen, wenn die Kosten der Arbeiten über 30.000 Euro liegen. "Je nach Zustand des Hauses können diese bereits durch den kompletten Austausch der alten Fenster, oder die Fassadendämmung über den Betrag steigen", sagte Duy.
Die Kosten für eine Energieberatung inklusive der Erstellung des individuellen Fahrplans liegen für die Inhaber der Immobilie bei rund 400 bis 800 Euro. 80 Prozent dieser Kosten übernimmt der Staat, maximal aber 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1700 bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen.
Verbraucher sollten darauf achten, einen Energieberater oder eine -beraterin aus der Expertenliste der Deutschen Energieagentur (Dena) auszuwählen, "denn sonst werden die Fördergelder nicht bewilligt", erklärte Duy. Die Dena stelle einige für Verbraucher und Verbraucherinnen wichtige Anforderungen an die Berater, wie entsprechende Studien- und Ausbildungsabschlüsse, Weiterbildungen und eine Berufshaftpflichtversicherung. Das ist wichtig, weil der Begriff des "Energieberaters" nicht geschützt ist.
H.Sasidharan--DT