Goldpreis
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Drei Männer müssen sich seit Montag wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs zum Nachteil des Metallproduzenten Aurubis vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Beschuldigten sollen dem Unternehmen laut Anklage beim Ankauf von edelmetallhaltigem Elektroschrott jahrelang einen falschen Gold- und Silbergehalt vorgetäuscht und es so zur Zahlung überhöhter Preise verleitet haben. Es entstand laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 15,3 Millionen Euro.
Bei den Angeklagten handelt es sich um einen früheren Materialprüfer des Konzerns sowie einen Metallhändler und seinen Sohn. Laut Anklage streute der mit der Qualitätskontrolle betraute Aurubis-Beschäftigte Gold- und Silberpulver in Proben. Damit erweckte er den Eindruck eines höheren Edelmetallgehalts in dem von Unternehmen des Metallhändlers angelieferten Elektroschrott. Aurubis ist unter anderem auch im Metallrecycling aktiv.
Die Taten sollen sich in den Jahren 2012 bis 2016 ereignet haben. Der 63-jährige ehemalige Materialprüfer wurde demnach von dem 70-jährigen Metallhändler bestochen. Beide Männer sind deshalb sowohl wegen Betrugs in fast 50 Fällen als auch wegen Korruptionsdelikten angeklagt. Dem 45-jährigen Sohn des Metallhändlers wird Beihilfe zum Betrug in zwölf Fällen vorgeworfen. Für das Verfahren wurden Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.
Das Unternehmen war in der Vergangenheit nach eigenen Angaben in großem Stil zum Ziel von Betrug und Diebstahl im Zusammenhang mit der Produktion von Edelmetallen geworden. Eine aufgrund entsprechender Verdachtsfälle im vergangenen Jahr veranlasste Sonderinventur ergab einen Fehlbestand von Metallen im Wert von 169 Millionen Euro, Aurubis musste seine Gewinnprognose senken.
Laut Aurubis richtete sich der Tatverdacht dabei gegen aktive und frühere eigene Mitarbeiter sowie Beschäftigte von Fremdfirmen. Bereits im Februar verurteilte das Landgericht Hamburg in einem anderen Verfahren sechs Angeklagte wegen des Diebstahls von fünf Tonnen Rohsilber aus Recycling- und Produktionsprozessen im Wert von zehn Millionen Euro. Sie erhielten Haftstrafen von zwei bis sechs Jahren, in einem Fall ausgesetzt zur Bewährung.
V.Munir--DT