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Die Kaution wird nach dem Auszug aus einer Mietwohnung häufig zum Streitpunkt: In einem Fall aus Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Er darf demnach Schäden an der Wohnung noch für eine längere Zeit nach dem Auszug der Mieterin mit der Kaution verrechnen. (Az. VIII ZR 184/23)
Die Mieterin war Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai 2020, also mehr als ein halbes Jahr nach dem Auszug.
Die Mieterin zog vor Gericht und berief sich darauf, dass Schadenersatzansprüche im Mietrecht normalerweise sehr schnell verjähren, nämlich schon nach sechs Monaten. Vom Landgericht Nürberg-Fürth bekam sie recht. Der Vermieter hätte demnach schon vor Ablauf der Frist Bescheid geben müssen, dass er das Geld einbehalten wolle, statt Reparaturen an der Wohnung einzufordern.
Zur Überprüfung des Nürnberger Urteils wandte sich der Vermieter an den BGH. Dieser erklärte nun, dass der Vermieter auch später noch mitteilen könne, dass er statt Reparaturen Geld verlange. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern, so der BGH.
Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte nach dem Urteil, der BGH habe "gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt".
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich dagegen enttäuscht. Es sei "keine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter, denn dieses Urteil verkennt ihr Interesse an schneller Rechtssicherheit über ihr Mietkautionsguthaben", erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Sie könnten nicht mehr darauf vertrauen, nach mehr als einem halben Jahr nicht mehr mit Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Beschädigungen konfrontiert zu werden.
B.Krishnan--DT