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Die Fluggesellschaft Ryanair ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Klage gegen spanische Coronahilfen für Unternehmen gescheitert. Die Hilfen verstoßen nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fonds, der die Zahlungsfähigkeit verschiedener spanischer Firmen sichern sollte, die wegen der Pandemie vorübergehend Schwierigkeiten hatten. (Az. C-441/21 P)
Dabei handelte es sich um Unternehmen, die als strategisch bedeutend eingestuft wurden und nicht Teil der Finanzbranche waren. Das Budget wurde auf zehn Milliarden Euro festgesetzt. Die EU-Kommission genehmigte den Fonds Ende Juli 2020. Dagegen klagte Ryanair zunächst vor dem EU-Gericht, das die Klage aber im März 2021 zurückwies. Nun scheiterte die Fluggesellschaft auch vor der nächsthöheren Instanz, dem EuGH.
F.Saeed--DT