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Der Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Reisekonzerns FTI hat seine Arbeit aufgenommen und will nun vor allem Urlaubern helfen, die ihre Reise bereits angetreten haben. Oberste Priorität hätten die rund 60.000 Menschen, die gerade in den Zielgebieten unterwegs seien, erklärte Axel Bierbach am Mittwoch. "Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können."
Die FTI Touristik GmbH hatte am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Gericht entsprach dem Antrag noch am selben Tag und setzte den Sanierungsexperten Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter ein.
Für Kundinnen und Kunden bereits angetretener Pauschalreisen springt der Deutsche Reisesicherungsfonds ein, wie Bierbach nun noch einmal betonte. Reisen, die in den kommenden Tagen starten sollten, müssten jedoch abgesagt werden, "da ein reibungsloser Reiseablauf in den Zielländern nicht garantiert werden kann". Das gelte für alle über FTI Touristik GmbH gebuchten Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni.
Für Reisen nach diesem Datum werde derzeit nach Lösungen gesucht: "Wir loten mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten aus, um die gebuchten Reisen ab einem frühestmöglichen Zeitpunkt wie geplant von anderen Reiseanbietern durchzuführen zu lassen", erklärte Bierbach. Die Betroffenen würden so bald wie möglich informiert. Generell sind aber auch alle Kundenzahlungen der über FTI gebuchten Pauschalreisen vom Reisesicherungsfonds abgesichert, wenn die Leistungen nicht erbracht werden.
Neue Reisen bei FTI könnten "ab sofort nicht mehr gebucht werden", hieß es weiter, die Buchungsportale seien bereits abgeschaltet worden. Mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat liefen bereits Gespräche über das weitere Vorgehen - sie bekommen bis einschließlich August Insolvenzgeld. Bierbach will nun "alle Optionen prüfen, ob und in welcher Form Fortführungsmöglichkeiten für das insolvente Unternehmen bestehen". Dazu gehöre auch der mögliche Verkauf von Geschäftsbereichen im In- und Ausland.
D.Al-Nuaimi--DT