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Ein Rentner muss in Hessen wegen einer verschwiegenen Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung 80.000 Euro zurückzahlen. Die Rentenversicherung weise Versicherte bei der Antragstellung ausdrücklich auf die Mitteilungspflicht hin, teilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Montag mit. Wer die Verletztenrente dennoch nicht angebe, handle grob fahrlässig und müsse die zu viel geleistete Rente zurückzahlen. (Az.: L 5 R 121/23)
Der 1949 geborene Mann bezieht wegen eines Arbeitsunfalls 1967 eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft. Seit 2009 erhielt er zudem eine Altersrente für Schwerbehinderte. Obwohl ihn die Rentenversicherung ausdrücklich auf die Mitteilungspflicht beim Bezug von Leistungen aus der Unfallversicherung hinwies, gab er die Verletztenrente nicht an.
Als der Mann zehn Jahre später bei der Berufsgenossenschaft eine Verschlimmerung der Folgen des Arbeitsunfalls geltend machte, erhöhte diese die Verletztenrente und meldete das der Rentenversicherung. Letztere wollte, dass der Mann die zu viel gezahlte Rente von 80.000 Euro zurückzahlt.
Das Gericht gab der Rentenversicherung Recht. Wer eine Verletztenrente beziehe, habe regelmäßig einen geringeren Anspruch auf Altersrente, entschieden die Richter. Der Mann habe grob fahrlässig falsche Angaben gemacht. Er könne sich nicht darauf berufen, falsch beraten worden zu sein.
I.Viswanathan--DT