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Eine nicht ganz gefüllte Tube Waschgel hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Er verhandelte über eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen L'Oréal Deutschland. Dabei ging es um eine Internetwerbung für das Herrenwaschgel. (Az. I ZR 43/23)
Auf der Website war die auf dem Kopf stehende Tube abgebildet, die im unteren Bereich transparent war und den Blick auf den orangefarbenen Inhalt freigab. Der obere Teil bis zum Falz der Tube war silbern und nicht durchsichtig. Gefüllt war sie nur bis zu diesem Bereich.
Die Verbraucherzentrale sieht darin eine "Mogelpackung". Sie bemängelte einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz sowie Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage keinen Erfolg, das Oberlandesgericht sah keine Täuschung.
Nun soll der BGH höchstrichterlich entscheiden. Am Donnerstag fiel noch kein Urteil. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
I.El-Hammady--DT