Goldpreis
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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über die Frage, ob Gaststätten wegen coronabedingter Lockdowns Schadenersatzansprüche gegen die Landesregierung haben. Es geht im konkreten Fall um ein Restaurant in Brandenburg, das wegen der Schutzmaßnahmen vom März 2020 vorübergehend schließen musste. Der Inhaber bekam Coronasoforthilfe von der brandenburgischen Investitionsbank. (Az. III ZR 79/21)
Das glich aber offenbar nicht alle Einbußen aus: Er zog gegen das Land Brandenburg vor Gericht, um sich den Restbetrag ersetzen zu lassen. Vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht Brandenburg hatte seine Klage keinen Erfolg. Nun muss der BGH über die Revision entscheiden. Ende Januar war ein Gastwirt vor dem BGH mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte.
I.Viswanathan--DT