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Das EU-Parlament hat sich einem Vorschlag der EU-Kommission für verbesserte Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Dienstleistern wie Uber und Deliveroo angeschlossen. Eine Mehrheit von 376 zu 212 Abgeordneten verabschiedete am Donnerstag in Brüssel eine entsprechende Positionierung der Volksvertretung. Viele der heute formell als Selbstständige arbeitenden Auslieferer müssten demnach künftig von den Plattformen angestellt werden.
Bisher beruht das Geschäftsmodell von digitalen Dienstleistern wie dem Fahrtenanbieter Uber oder dem Essenslieferanten Deliveroo unter anderem darauf, dass ihre Beschäftigten offiziell selbstständig sind. Somit müssen die Unternehmen sie nicht sozialversicherungspflichtig einstellen oder Urlaub bezahlen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass von den EU-weit mehr als 28 Millionen Beschäftigten in der sogenannten Gig-Economy rund 5,5 Millionen "fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden."
Im Dezember schlug die Behörde fünf Kriterien vor um festzulegen, ob jemand bei einer Plattform angestellt werden muss oder selbstständig bleiben kann: Geprüft werden soll dabei unter anderem, ob eine Plattform über ihre App die Höhe der Vergütung festlegt, Leistungen aus der Ferne beaufsichtigt oder ihren Beschäftigten die Wahl bei der Arbeitszeit und der Ablehnung von Aufgaben lässt.
Auch die Frage, ob das Tragen einer Uniform Pflicht ist und ob es verboten wird, für andere Unternehmen zu arbeiten, zählen dazu. Wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, wäre die Plattform "mutmaßlicher" Arbeitgeber und müsste sich an arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie etwa zum Mindestlohn und Arbeitszeiten halten.
Das EU-Parlament begrüßte nun diese Vorschläge im Wesentlichen, verschärfte sie aber an einzelnen Stellen noch. Etwa soll es nach Vorstellung der Abgeordneten künftig der Plattform obliegen, im Streitfall nachzuweisen, dass betroffene Arbeiter nicht als Angestellte zu behandeln sind.
Die Dienstleistungsplattformen wehren sich gegen neue Vorgaben. Der Interessenverband Delivery Platforms Europe, der unter anderem Deliveroo und Uber Eats vertritt, warnte vor "negativen Folgen für Lieferanten selbst sowie für Restaurants und Kunden".
Die EU will vor allem auch gleiche Bedingungen in den 27 Mitgliedstaaten schaffen. Derzeit gibt es eine Vielzahl nationaler Vorschriften für die Plattformbetreiber. Europaweit gab es bereits über hundert Gerichtsurteile zur Frage des Beschäftigtenstatus bei digitalen Dienstleistern. Weitere hunderte Gerichtsentscheidungen stehen noch aus.
Das EU-Parlament hat in der Angelegenheit nun seinen Standpunkt für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten festgelegt. Diese müssen dies noch tun, bevor der finale Gesetzestext zwischen den EU-Institutionen ausgehandelt werden kann.
I.Viswanathan--DT