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Zwei in Gewahrsam genommene Klimakleber aus Hamburg kommen mit sofortiger Wirkung wieder auf freien Fuß. Das Landgericht der Hansestadt gab am Mittwoch ihren Beschwerden statt, mit denen sie sich gegen Beschlüsse des Amtsgerichts gewandt hatten. Dieses hatte die Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach einer Straßenblockade auf den Elbbrücken am Wochenende für zulässig erklärt.
Erst am 4. April sollten die beiden demnach wieder freikommen - das Landgericht ordnete nun aber ihre sofortige Entlassung an. Gewahrsam zur Verhinderung von Straftaten sei nur dann gerechtfertigt, wenn die zu verhindernde Tat unmittelbar bevorstehe, erklärte es. Es reiche nicht aus, dass die Betroffenen sich schon im vergangenen Jahr an Klimaprotesten beteiligt hätten. Die befürchtete Tatbegehung müsse auch zeitlich und räumlich eingrenzbar sein. Dafür müsse es Hinweise geben, dass und wann die Betroffenen an vergleichbaren Blockaden teilnehmen wollten. Solche Erkenntnisse hätten aber nicht vorgelegen.
Das Amtsgericht entschied am Mittwoch in drei anderen Fällen, dass Klimaaktivisten in Gewahrsam bleiben sollen. Sie sollen sich an einer Straßenblockade im Hafen beteiligt haben. Zwei von ihnen sollten bis zum 6. April in Gewahrsam bleiben, ordnete das Gericht an. Der dritte sollte am Donnerstag wieder auf freien Fuß kommen.
B.Gopalan--DT