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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) in Leipzig über die sogenannte Uckermarkleitung. Diese Höchstspannungsleitung soll Windenergie aus dem Norden nach Berlin bringen, ist aber seit Jahren umstritten. Der Naturschutzbund Deutschland klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss, weil er gegen Vorschriften zum Vogelschutz verstoße. (Az. BVerwG 4 A 13.20)
Anfang 2016 hatte das Gericht bereits entschieden, dass der ursprüngliche Plan mangelhaft war und gegen naturschutzrechtliche Vorgaben verstieß. Die Behörden mussten deshalb nachbessern. Der Naturschutzbund sieht aber noch immer Probleme für einen Teil der Strecke, die durch Vogelschutzgebiete führen soll.
F.Damodaran--DT