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Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen den Bayer-Konzern und andere Chemieriesen im Zusammenhang mit dem Einsatz des hochgiftigen Entlaubungsmittels Agent Orange im Vietnamkrieg auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Berufungsgericht in Paris erklärte die Klage einer 82-jährigen Französin vietnamesischer Herkunft am Donnerstag für unzulässig und bestätigte damit ein erstes Urteil von 2021. Die Klägerin führt unter anderem ihre unheilbare Krebserkrankung auf Agent Orange zurück.
Die Pariser Richter folgten der Einschätzung des früheren Urteils, nach dem sich die Chemiekonzerne auf Immunität berufen können, weil sie im Vietnamkrieg "auf Anweisung" der US-Regierung gehandelt hätten. Die französischen Gerichte seien deshalb nicht zuständig für den Fall.
Die Klägerin Tran To Nga war in jungen Jahren mit Agent Orange in Berührung gekommen, als die USA das Entlaubungsmittel im Kampf gegen die nordvietnamesischen Truppen in ihrem Heimatland versprühten. Sie wirft dem heute zu Bayer gehörenden US-Konzern Monsanto und 13 weiteren Chemieproduzenten vor, das giftige Mittel an die US-Armee geliefert zu haben.
Darauf führt die Klägerin unter anderem eine unheilbare Krebserkrankung und den frühen Tod einer Tochter wegen einer Fehlbildung am Herzen zurück. Auch ihre zwei weiteren Töchter und mehrere Enkelkinder leiden nach Angaben des Kollektivs Vietnam Dioxin unter "schweren Erkrankungen". Die Organisation geht von "mehr als drei Millionen Opfern" des giftigen Mittels aus.
Bislang haben die Konzerne ausschließlich Veteranen des Vietnamkrieges Entschädigungen gezahlt. Tran To Nga will nun vor dem höchsten Gericht in Frankreich erneut in Berufung gehen. "Der Kampf unserer Mandantin endet nicht mit dieser Entscheidung", teilten ihre Anwälte William Boudon und Bertrand Repolt nach dem Urteil am Donnerstag mit.
H.Hajar--DT