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Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin soll am Dienstag (11.30 Uhr) eine Entscheidung über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik für ein wirksameres Luftreinhalteprogramm verkündet werden. Die DUH wirft der Bundesregierung vor, nicht genug gegen den Ausstoß von etwa Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub zu tun und das aktuelle Programm auf Grundlage veralteter Daten beschlossen zu haben. Die Regierung bestreitet das.
Die Klage der DUH ist bereits seit 2020 anhängig und bezog sich ursprünglich auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Dieses ist zwar inzwischen aktualisiert, aus Sicht der Umwelthilfe reicht das aber nicht aus. Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Die DUH kritisiert, dass Maßnahmen mit eingerechnet worden seien, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden.
J.Chacko--DT