Euro STOXX 50
10.7900
Der Bundesrat hat am Freitag das umstrittene neue Klimaschutzgesetz abschließend gebilligt. Damit werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.
Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. Umweltverbände kritisieren die Neuregelung scharf. Sie sehen darin eine Aufweichung der bisher geltenden Vorschriften.
S.Mohideen--DT