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Für die Neuzulassung von Glyphosat gibt es unter den EU-Ländern vorerst keine Mehrheit. Ein Expertengremium der Mitgliedstaaten konnte sich nach Angaben der EU-Kommission am Freitag in Brüssel nicht auf deren Vorschlag einigen, den Einsatz des Mittels für weitere zehn Jahre zu erlauben. Die Entscheidung wurde nun zunächst auf November verschoben. Mehrere Mitgliedsländer, darunter Deutschland und Frankreich, hatten angekündigt, sich zu enthalten oder dagegen zu stimmen.
Die Bundesregierung hat bislang keine geeinte Position. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will die Zulassung auslaufen lassen, die FDP begrüßte hingegen den Vorschlag der EU-Kommission. In einem solchen Fall muss sich Deutschland bei Entscheidungen in Brüssel enthalten. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien ursprünglich für ein Ende der Zulassung von Glyphosat ausgesprochen.
Frankreich wollte zuletzt noch Änderungen an dem Text durchsetzen. Nach Ansicht der Regierung in Paris müsse Glyphosat verboten werden, sobald es Alternativen gebe, sagte der französische Landwirtschaftsminister Marc Fesneau. Neben Frankreich kündigten auch Belgien und die Niederlande an, sich zu enthalten. Österreich und Luxemburg lehnen eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters ab.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Einsatz von Glyphosat für weitere zehn Jahre zu erlauben. Die Verwendung soll künftig jedoch an Bedingungen geknüpft sein, unter anderem sollen Landwirte mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen einhalten. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Menge und die Häufigkeit für den Einsatz des Pestizids beschränken können.
Für eine Zustimmung zum Kommissionsvorschlag wird eine sogenannte qualifizierte Mehrheit benötigt. Dafür müssen mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Die Stimmen bevölkerungsreicher EU-Länder wie Deutschland und Frankreich fallen also stärker ins Gewicht.
Die Entscheidung wurde nun zunächst auf November verschoben. Fehlt dann weiter eine Einigung, kann die EU-Kommission im Alleingang entscheiden. Nur wenn die Staaten mit qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag stimmen, wäre die Neuzulassung erst einmal vom Tisch.
G.Gopinath--DT