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Bund und Länder können ab sofort Förderprogramme etwa für Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen oder Wärmepumpen auflegen, die nicht mehr einzeln und zeitaufwendig von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin teilte am Montag mit, es habe die Bundesregelung Transformationstechnologien veröffentlicht. Sie setzt einen neuen Beihilferahmen der EU-Kommission in deutsches Recht um.
Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) erklärte: "Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wir benötigen weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten."
Nötig sei dafür eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen könne. Daher sei die neue Bundesregelung ein ganz wichtiger Förderrahmen und "wir begrüßen es sehr, dass die Europäische Kommission diesen so zügig genehmigt hat", so Habeck.
Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte dem Portal "Table.Media", noch im Sommer solle eine neue Förderrichtlinie zur Stärkung der Batterie-Wertschöpfungskette veröffentlicht werden. Schlüsselkomponenten für die Produktion von Batterien seien laut Bundesregelung Transformationstechnologien etwa Anoden und Kathoden, bestimmte Chemikalien sowie der Maschinen- und Anlagenbau. Neben dem Batterieprogramm seien weitere nationale Förderrichtlinien bereits in Arbeit.
D.Al-Nuaimi--DT