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Eine Klage von Greenpeace gegen den Autobauer Volkswagen wegen dessen aus Sicht der Umweltschützer mangelhaften Einsatzes für den Klimaschutz ist wohl grundsätzlich zulässig, dürfte aber keinen Erfolg haben. Das Landgericht Braunschweig ließ die Klage der Umweltorganisation am Dienstag grundsätzlich zu und setzte für den 31. Januar einen weiteren Verhandlungstermin an. Ein Gerichtssprecher deutete jedoch an, dass die Klage dann abgewiesen werden könnte.
Drei von Greenpeace unterstützte Klägerinnen und Kläger fordern, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Erreichen will die klagende Seite außerdem, dass VW verpflichtet wird sicherzustellen, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.
Die Klage stützt sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Kläger argumentieren mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen.
"Die Kammer hat ihre vorläufige Rechtsauffassung geäußert und klargestellt, dass die Anträge aus ihrer Sicht zulässig sind und die Klage insgesamt zulässig ist", sagte der Sprecher in Braunschweig. "Davon zu trennen ist aber die Frage, ob die Klage im Ergebnis auch Erfolg hat." Nach vorläufiger Einschätzung gehe das Gericht davon aus, "dass das nicht der Fall sein könnte".
Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung. "Das Gericht hat im Kern unserer Wertung bestätigt", sagte ein Konzernsprecher. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bestünden nicht.
Greenpeace sieht die Zulassung der Klage dennoch bereits als Erfolg. Die gesamte Argumentation von Volkswagen, dass das Zivilrecht nicht anwendbar sei, "ist hier zurückgewiesen worden", sagte die Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen.
Eine finale Entscheidung zu der Klage habe das Landgericht zudem noch nicht getroffen. "Ich weiß nicht, ob wir das Gericht hier noch umstimmen", sagte sie weiter. In jedem Fall werde Greenpeace es auch nicht bei dieser Entscheidung belassen.
A.Al-Mehrazi--DT