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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe über ein antijüdisches Relief an der Stadtkirche von Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Ein Mitglied der jüdischen Gemeinde klagt darauf, das sogenannte Judensaurelief abnehmen zu lassen. Die evangelische Kirchengemeinde will es bestehen lassen, sie stellte aber eine Informationstafel und ein Mahnmal auf. (Az. VI ZR 172/20)
Das Schmährelief aus dem 13. Jahrhundert war ursprünglich angebracht worden, um Juden und ihre Religion zu demütigen. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die als Juden erkennbar sind. Solche antijüdischen Motive waren im Mittelalter verbreitet und finden sich noch an vielen Kirchen. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied 2020, dass der Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt sei. Dagegen zog der Kläger vor den BGH.
I.Khan--DT