MDAX
370.9900
Beim Laden eines Elektroautos herrscht laut ADAC an öffentlichen Ladepunkten vielerorts ein "Schilder-Wirrwarr". Eine Umfrage in den 16 Landeshauptstädten machte außerdem große Unterschiede zwischen den geltenden Regelungen bei öffentlichen Ladepunkten deutlich, wie der ADAC am Donnerstag mitteilte. Die Beschilderung sei für Verkehrsteilnehmer teilweise "unklar und missverständlich". Der ADAC forderte eine Angleichung der Regelungen und eine klar verständliche Ausschilderung.
Untersucht wurden in der Umfrage unter anderem die Regelungen zu Park- und Ladezeitvorschriften an Normal- und Schnellladepunkten. Das Ergebnis: Fünf der 16 untersuchten Städte gestatteten das Parken aller Elektrofahrzeuge, in den restlichen elf Städten war das Parken lediglich mit einem E-Kennzeichen erlaubt. In Erfurt und Schwerin durften auf den Ladeflächen sogar Verbrenner parken - allerdings nur nachts.
Unterschiede gab es auch bei den Vorschriften zum Ladevorgang während des Parkens: In fünf der 16 Städte durfte ein E-Auto nur während des Ladevorgangs auf der Ladefläche geparkt werden. An Normalladestationen galt in 14 Städten eine zeitliche Einschränkung, die Regeln für Schnellladesäulen unterschieden sich mitunter.
Auch die Beschilderung trug laut ADAC nicht zur Aufklärung der Verwirrung bei: Unterschiedliche Zusatzzeichen und Anweisungen wie "Fahrzeug mit Stecker" oder "Während des Ladevorgangs" seien oftmals unklar und ließen offen, welche Regelung genau gelte. Beispielsweise sei oftmals unklar, ob das Parken nach dem Ende des Ladevorgangs weiterhin erlaubt sei oder das Auto entfernt werden müsse.
Der ADAC forderte deshalb eine bundesweite Angleichung der Regelungen zum Laden und Parken an öffentlichen Ladestationen. Die Regelungen sollten außerdem "unmissverständlich formuliert" und die Ausschilderung "klar verständlich" sein. Der ADAC forderte außerdem eine Begrenzung des Ladezeitraums und eine Lademöglichkeit für alle E-Autos, auch für Modelle ohne ein E-Kennzeichen.
Für die Erhebung befragte der ADAC die Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte. Die Umfrage fand im Juni 2021 statt, im November wurden die erhobenen Daten verifiziert.
D.Al-Nuaimi--DT