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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat gefordert, in der NS-Zeit ermordete Menschen mit Behinderung offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anzuerkennen. "78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von 'Euthanasie' und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern", erklärte der Verband am Dienstag in Berlin anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.
Durch die Nichtanerkennung würden die Betroffenen "bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht", erklärte die Vorsitzende der Lebenshilfe, die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie forderte den Bundestag auf, dies zu ändern.
Die Lebenshilfe wies darauf hin, dass von 1939 bis 1945 im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten rund 300.000 kranke und behinderte Menschen als angebliche "Ballastexistenzen" oder "Volksschädlinge" im Rahmen der sogenannten T4-Aktion umgebracht wurden. Davon betroffene Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung wie auch mit psychischen Erkrankungen müssten deshalb ebenso als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden wie andere Opfergruppen, verlangte die Lebenshilfe.
Als NS-Opfer anerkannt worden waren nach dem Ende der NS-Zeit zunächst nur Menschen, die "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung" verfolgt worden waren. Nur diese hatten auch Anspruch auf Entschädigungen. Später gab es im Rahmen von Härtefallfonds zusätzliche Entschädigungen insbesondere auch für Sinti und Roma und Homosexuelle, allerdings in geringerem Umfang. Andere Opfergruppen blieben jedoch bis heute außen vor.
W.Zhang--DT