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Der Ausschluss russischer National- und Vereinsmannschaften aus den internationalen Fußball-Wettbewerben wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine ist rechtens. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne gab die Zurückweisung von Protesten des russischen Verbandes und vier russischer Vereine gegen ihre Verbannungen aus Wettbewerben des Weltverbandes FIFA und der Europäischen Fußball-Union (UEFA) bekannt. Dem Urteil wird wegweisende Bedeutung für vergleichbare Verfahren in anderen Sportarten zugemessen.
"Die Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und die Reaktionen der Öffentlichkeit und der Regierungen weltweit haben unvorhergesehene und beispiellose Umstände geschaffen, auf die die FIFA und die UEFA reagieren mussten. Bei der Feststellung, dass russische Mannschaften und Klubs nicht an Wettbewerben unter ihrer Ägide teilnehmen sollten, solange diese Umstände andauerten, befand das Schiedsgericht, dass beide Parteien im Rahmen des ihnen gemäß ihren jeweiligen Statuten und Reglements eingeräumten Ermessensspielraums handelten", teilte der CAS zur Begründung der Beschlüsse in insgesamt sechs Fällen mit. Dem Urteil waren Videoanhörungen in der vergangenen Woche und am vorigen Montag vorausgegangen.
Kurz nach Russlands völkerrechtswidrigem Überfall auf die Ukraine hatten FIFA und UEFA ihre laufenden Wettbewerbe für russische Teilnehmer gesperrt. Dadurch wurden besonders Russlands Männer-Nationalmannschaft von den Play-offs zur WM-Endrunde in Katar sowie das russische Frauen-Team von der momentan laufenden EM-Endrunde in England ausgeschlossen. Gleiches galt für Spartak Moskau als letzten Vertreter Russlands in der Europa League, sodass Bundesligist RB Leipzig ohne Spiele ins Viertelfinale des zweitwichtigsten Vereinswettbewerbs auf dem Kontinent einzog. Später schloss die UEFA wegen des anhaltenden Krieges auch alle russischen Klubs von der Teilnahme an den Europacup-Konkurrenzen der angebrochenen Saison aus.
Die von den russischen Beschwerdeführern geforderte Trennung von Politik und sportlichen Belangen ließ der CAS nicht gelten: "Das Gremium findet es bedauerlich, dass die aktuellen Militäroperationen in der Ukraine, für die russische Fußballmannschaften, Klubs und Spieler selbst nicht verantwortlich sind, aufgrund der Entscheidungen von FIFA und UEFA solch nachteilige Auswirkungen auf sie und den russischen Fußball im Allgemeinen hatten, aber diese Auswirkungen wurden nach Ansicht des Gremiums durch die Notwendigkeit einer sicheren und geordneten Durchführung von Fußball-Veranstaltungen für den Rest der Welt ausgeglichen."
H.Hajar--DT