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Der 1. FC Köln hat mit seinem Einspruch gegen die hohen Geldstrafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorerst keinen Erfolg. Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, wurden die vier gegen den Bundesligisten ausgesprochenen Sanktionen in Gesamthöhe von 231.200 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt.
Anfang Juli waren sie im Einzelrichterverfahren verhängt worden, dagegen hatte der FC Einspruch eingelegt. Der Verein hat nun noch die Möglichkeit, binnen einer Woche vor dem DFB-Bundesgericht in Berufung zu gehen.
"Die Einwendungen des 1. FC Köln gegen die in den vier Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg", sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich."
Kölner Zuschauer hatten in den Partien bei Union Berlin (1. April), gegen den FSV Mainz (9. April) sowie den VfL Wolfsburg (7. Mai) und beim VfB Stuttgart (14. Mai) in teilweise erheblichem Maße pyrotechnische Gegenstände gezündet. Sanktioniert wurde auch der friedliche Platzsturm von mehr als 1000 Fans in Köln nach dem Wolfsburg-Spiel. Trotz des 0:1 hatte der FC dabei die Qualifikation für die Play-offs der Conference League perfekt gemacht.
G.Mukherjee--DT