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US-Kunstturnerin Jordan Chiles zieht im Kampf um ihre aberkannte Olympia-Bronzemedaille von Paris vor das Schweizer Bundesgericht. Die Anwälte der 23-Jährigen haben Berufung gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) eingelegt.
Chiles war im Bodenturnen nach einem Protest des US-Teams durch die Korrektur ihrer Kampfrichterbenotung vom fünften auf den dritten Platz hochgestuft worden. Dadurch verlor die Rumänin Ana Barbosu Bronze, ihr Verband klagte erfolgreich beim CAS, der Weltverband FIG erkannte den Richterspruch an. Der Antrag seitens USA Gymnastics zur Überprüfung von Chiles Note soll nicht in der dafür vorgesehen Frist von einer Minute eingereicht worden sein.
Die Anwälte der Amerikanerin erklärten, das CAS-Urteil sei fehlerhaft, Videomaterial beweise "eindeutig", dass der Einspruch gegen die Wertungsänderung rechtzeitig eingegangen sei. Zudem habe der Vorsitzende des CAS-Gremiums, das gegen Chiles entschied, "einen ernsthaften Interessenkonflikt", da er mehrere Jahre lang als Rechtsberater für Rumänien tätig gewesen sei.
Chiles hat die Aberkennung der Medaille als "verheerend" bezeichnet, sie sei wegen der Kontroverse in den Sozialen Medien Ziel rassistischer Beschimpfungen geworden. "Diese Entscheidung fühlt sich ungerecht an und ist ein schwerer Schlag, nicht nur für mich, sondern für alle, die meinen Weg unterstützt haben", sagte die Turnerin nach den Sommerspielen in Frankreich.
H.El-Hassany--DT