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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den Spitzenkandidaten der FDP nicht in seine Wahlkampfsendung im Fernsehprogramm einladen. Ein entsprechender Eilantrag der Partei wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der RBB-"Kandidatencheck" findet am 17. September und damit fünf Tage vor der Landtagswahl statt.
Zum "Kandidatencheck" seien die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen, hieß es vom Gericht. "Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu." Die Auswahlkriterien des Senders sind aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien Rechnung zu tragen, erklärte das Verwaltungsgericht weiter. Mit dem Prinzip der sogenannten abgestuften Chancengleichheit sei die vom RBB getroffene redaktionelle Entscheidung vereinbar. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB "in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang" zu Wort komme.
Die FDP lag in Umfragen zuletzt bei zwei bis drei Prozent. Zuletzt war den Freien Demokraten 2009 der Einzug in den Brandenburger Landtag gelungen. Gegen den Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
H.Hajar--DT