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Die Bundesländer haben den Weg zu auch spätabendlichem Public Viewing während der Fußball-Europameisterschaft geebnet. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung der Bundesregierung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch bei späten Anstoßzeiten ermöglicht. Diese enthält auch Vorschriften zum Lärmschutz, schafft aber hier insbesondere Raum für Ausnahmegenehmigungen.
"Das gemeinsame Anschauen von Fußball-TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition", hieß es zur Begründung. Auch bei der bevorstehenden Fußball-EM im eigenen Land dürften wieder tausende Menschen auf öffentlichen Plätzen oder in Open-Air-Anlagen die Spiele verfolgen. Die Verordnung solle sicherstellen, dass dies in einem rechtlich sicheren Rahmen erfolgen könne.
I.Uddin--DT