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Aus medizinischen und pharmazeutischen Fachverbänden kommen Forderungen nach einer geschlechtsneutralen Formulierung für den gesetzlichen Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung. Die bislang rein männliche Formulierung "passt nicht mehr in die Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Er wies darauf hin, dass es mittlerweile etwa ebenso viele Ärztinnen wie Ärzte gebe.
Derzeit lautet der im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Text: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker". Reinhardt schlug nun vor, dies "durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung" zu ersetzen. Einen konkreten Vorschlag machte er aber nicht.
Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine gendergerechte Neufassung aus. Fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten seien Frauen, sagte sie dem RND. "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden."
Als Lösung schlug Overwiening vor, mehrere Formulierungen zuzulassen. Neben dem bisherigen Text sollten auch "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin", "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" sowie "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker" möglich sein. Werbetreibende könnten dann flexibel zwischen diesen Varianten wählen.
Eine Änderung der geltenden Vorschrift verlangte auch die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß. Sie schlug als Alternative vor: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach." Dies sei leicht verständlich und verweise Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen.
Zur gendergerechten Sprache in der Arzneimittelwerbung hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß aus der Pharmabranche gegeben. Das Unternehmen Angelini Pharma startete damals eine Petition dazu und änderte den Text eigenmächtig auf "Arzt/Ärztin oder Apotheker/in". Im Gespräch war auch die Formulierung "Fragen Sie ihre Ärzt:in oder Apotheker:in". Beides konnte sich allerdings bisher nicht durchsetzen.
Dies gilt auch für die Selbstbezeichnungen beteiligter Verbände. So wurde auf dem Deutschen Ärztetag mehrfach kontrovers darüber diskutiert, diesen Namen sowie den der Bundesärztekammer geschlechtergerecht zu verändern. Bislang blieb es jedoch bei den rein männlichen Bezeichnungen, ebenso wie auch beim Apothekerverband.
Y.Sharma--DT