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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über die Pfändbarkeit einer Corona-Prämie. Nach der Privatinsolvenz einer Küchenhilfe aus Niedersachsen klagte die Insolvenzverwalterin gegen das Restaurant, in dem die Mitarbeiterin ein halbes Jahr lang tätig war. Das Restaurant zahlte im September 2020 eine zusätzliche Coronahilfe von 400 Euro.
Die Insolvenzverwalterin forderte den Restaurantbetreiber auf, den ihres Erachtens pfändbaren Anteil in Höhe von 182,99 Euro an sie abzuführen - was er aber nicht tat. Er vertrat die Auffassung, dass mit der Prämie die besondere Belastung der Mitarbeiterin honoriert worden sei. Sie habe auch an der Theke gearbeitet und sich dort anstecken können. Es sei darum eine unpfändbare Erschwerniszulage. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage der Insolvenzverwalterin ab, nun muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
F.Chaudhary--DT