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Die Sachverständigenkommission zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen zieht eine gemischte Bilanz der bisherigen Schritte, beklagt aber einen Mangel an Daten für die wissenschaftliche Erhebung. Maßnahmen wie Lockdown, Maskenpflicht oder 2G-Regeln hätten eine Wirkung, diese sei aber begrenzt, heißt es in dem Bericht, der als Grundlage für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes dienen soll. "Wir haben eine schlechte Datenlage", sagte der Virologe Hendrik Streeck.
Die derzeit viel diskutierte FFP2-Masken entfalten nach Einschätzung der Kommission insbesondere in Innenräumen ihre Wirkung. "Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben". Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken sei aber "aus den bisherigen Daten nicht ableitbar".
Gemischt fällt auch das Urteil über die 2G/3G-Maßnahmen aus. Deren Wirkung sei bei den derzeitigen Varianten "in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch", heißt es in dem Gutachten. Allerdings verpuffe bei der Omikron-Variante der Effekt einer Impfung mit den bisherigen Vakzinen, betonte Streeck. Deshalb sei es ratsam, etwa beim Besuch von Veranstaltungen zusätzlich einen Test zu machen.
Zu Lockdowns heißt es in der Expertise, gerade zu Beginn einer Pandemie sei es sinnvoll, die Übertragung in der Bevölkerung soweit es geht zu reduzieren. "Wenn erst wenige Menschen infiziert sind, wirken Lockdown-Maßnahmen deutlich stärker." Je länger ein Lockdown dauere und je weniger Menschen bereit seien, die Maßnahme mitzutragen, "desto geringer ist der Effekt und umso schwerer wiegen die nicht-intendierten Folgen".
Zu Schulschließungen heißt es in dem Papier, deren genaue Wirksamkeit sei "trotz biologischer Plausibilität und zahlreicher Studien weiterhin offen".
Zu den Bedingungen für die Tätigkeit der Kommission sagte deren Vizechefin Helga Rübsamen-Schaeff, die Erfüllung des Arbeitsauftrags sei "erheblich" dadurch erschwert worden, "dass wir eben zur Bewertung erst zwei Jahre nach Beginn der Maßnahmen aufgefordert worden sind". Ein zentrales Problem sei auch gewesen, dass es "nicht gelang, seit dem Beginn der Pandemie eine ausreichende, stringente und begleitende Datenerhebung zu etablieren".
Der Wirtschaftswissenschaftler Christoph Schmidt mahnte, die Politik müsse, wenn sie später eine Evaluation wünsche, möglichst von Anfang an Kriterien dafür festlegen und die Erhebung der entsprechenden Daten organisieren.
Rübsamen-Schaeff bedauerte, dass es "in der knappen Zeit" nicht möglich gewesen sei, "Empfehlungen zu Maßnahmen der Pandemiebekämpfung hinsichtlich Impfstoffen, Diagnostika und Medikamenten abzugeben, die natürlich auch sehr wichtig wäre".
Deutliche Kritik gibt es in der Kommission an der Gesetzgebung des Bundes. Die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz sollten so gefasst werden, dass sie für alle Erreger gelten, sagte die Juristin Andrea Kießling. "Wir empfehlen auch, dass man den Rechtsrahmen nicht so häufig ändert, wie das in den letzten beiden Jahren passiert ist."
Kießling verwies darauf, dass das Gesetz nur wenige Maßnahmen unmittelbar vorschreibe. "Ansonsten müssen die Länder das Gesetz ja ausführen." Dafür erlassen die Länder Verordnungen, die in oder außer Kraft gesetzt werden können, ohne das Gesetz zu ändern.
A.Ragab--DT