Goldpreis
-46.0000
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die geplante Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen als überfällig verteidigt. "Es ist höchste Zeit", sagte Buschmann am Freitag in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel".
Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage "in aller Regel" zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" Dinge zu dem Thema verbreiten - hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. "Das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand."
Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, wies Buschmann zurück. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert - die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten".
"Kommerzialisierende und banalisierende Werbung" für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister weiter. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. "Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen", resümierte Buschmann.
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Praxen und Kliniken in Deutschland ist dadurch etwa untersagt, ausführlich darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden es für den Abbruch gibt. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt.
A.Padmanabhan--DT