EUR/USD
0.0002
Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag die Aufhebung der Honorar-Obergrenze für Hausärztinnen und -ärzte beschlossen. Auf die Umsetzung des ursprünglich noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Gesetzentwurfs hatten sich SPD, Grüne und FDP in der vergangenen Woche verständigt. Mit dem Gesetz soll die Gesundheitsversorgung vor Ort gestärkt werden.
Derzeit müssen Ärztinnen und Ärzte, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben, häufig ohne Vergütung arbeiten, wenn sie zum Beispiel mehr Menschen versorgen als zuvor kalkuliert. Künftig sollen alle erbrachten Leistungen auch vergütet werden. Für die Krankenkassen ist dies allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Schätzungen gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus.
Neu eingeführt wird mit dem Gesetz auch eine Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten. Diese müssen dann nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen. Eine Vorhaltepauschale soll besondere Honorare für aufwändige Leistungen wie Hausbesuche oder Behandlungen in Pflegeheimen abdecken.
Verbessert werden soll zudem die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Schwer kranke Patientinnen und Patienten oder Menschen mit Behinderung sollen einfacher Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Erweitert wird auch der Anspruch auf bestimmte Verhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt.
Das Gesetz werde "die ambulante Versorgung grundlegend verbessern", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Es sei wieder mehr Zeit für neue Patientinnen und Patienten und es werde somit leichter, einen Arzttermin zu bekommen.
Die Neuregelungen waren ursprünglich Teil eines umfassenderen Gesetzespakets. Weitere Teile davon werden aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt.
Y.Sharma--DT