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Der Betrugsprozess gegen den Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, beginnt in knapp zwei Monaten. Auftakt für das Strafverfahren vor dem Landgericht in Stuttgart sei am 2. Oktober, teilte ein Gerichtssprecher in der baden-württembergischen Stadt am Montag mit. Es sind 33 Termine bis April 2025 angesetzt.
Ballweg ist Gründer der Gruppe Querdenken 711. Laut Staatsanwaltschaft soll er seine durch Proteste gegen Coronamaßnahmen erlangte Popularität auch für private Zwecke genutzt und Spenden eingeworben haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insgesamt sammelte er laut Anklage 1,2 Millionen Euro ein, von denen er nur 844.000 für die Querdenken-Bewegung verwendete. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb versuchten Betrug in besonders schwerem Fall in 9450 Fällen vor.
Die Anklagebehörde hatte Ballweg ursprünglich nicht nur wegen Betruges, sondern auch wegen Geldwäsche angeklagt. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens im Oktober 2023 zunächst ab, wogegen die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde einlegte. Im Januar entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Anklage wegen Betrugs zugelassen werde, jene wegen Geldwäsche aber nicht.
A.Murugan--DT