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Zehntausende Unternehmen haben es bisher offenbar versäumt, sich wegen ihrer erhaltenen Corona-Hilfen bei den zuständigen Behörden zurückzumelden. Es fehlten deutschlandweit 41.000 sogenannte Schlussabrechnungen, ohne dass die betroffenen Firmen sich um eine Fristverlängerung bemüht hätten, berichtete der "Spiegel" unter Berufung auf Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Noch bis Ende März können Unternehmen eine solche Nachfrist beantragen.
Unternehmen und Selbständige bekamen von Juni 2020 bis Juni 2022 insgesamt über 63 Milliarden Euro vom Bund. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragsstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt, wie das Magazin das Wirtschaftsministerium zitierte. Von vornherein sei ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen gewesen. Einreichen müssen die Schlussabrechnungen sogenannte prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Bisher haben nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 400.000 Unternehmen den Aufschub für die Einreichung der Schlussabrechnung beantragt. Nach der "letztmaligen Fristverlängerung" haben die Firmen nun noch bis 30. September dieses Jahres Zeit, um die Dokumente einzureichen.
Eine Stichprobe des Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen November zeigte, dass vier von zehn Unternehmen eine Nachzahlung vom Bund erhielten. Knapp jedes vierte Unternehmen (24 Prozent) indes musste einen Teil der erhaltenen Hilfe zurückzahlen. Die Stichprobe basierte auf bereits eingegangenen 338.000 Schlussabrechnungen.
B.Gopalan--DT