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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet am Dienstag (ab 10.00 Uhr MESZ) über eine Beschwerde des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny, die dieser nach seiner Vergiftung vor drei Jahren eingereicht hat. Dabei geht es um die Weigerung der russischen Behörden, den Vorfall strafrechtlich zu verfolgen.
Der Gegner von Staatschef Wladimir Putin war 2020 nach einer Vergiftung, für die er den Kreml verantwortlich macht, in der Berliner Charité medizinisch versorgt worden. Nach seiner Genesung kehrte er im Januar 2021 nach Russland zurück, wurde verhaftet und später zu neun Jahren Gefängnis wegen "Betrugs" verurteilt.
In Moskau steht am Dienstag eine Anhörung in einem weiteren Verfahren gegen Nawalny an. Wegen des Vorwurfs des "Extremismus" drohen ihm bis zu 35 weitere Jahre Haft.
I.Viswanathan--DT