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Ein wegen Sexualstraftaten an von geistig eingeschränkten Schutzbefohlenen angeklagter Erzieher aus Quedlinburg in Sachsen-Anhalt ist zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg am Mittwoch mit. Das Urteil fiel demnach in der vergangenen Woche.
Die Anklage hatte dem 37-Jährigen vorgeworfen, von Sommer 2019 bis Mai 2020 sexuelle Kontakte zu zwei damals 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen unterhalten zu haben. Laut Staatsanwaltschaft war er der Bezugserzieher der Mädchen, die geistige Defizite aufwiesen.
G.Gopinath--DT