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Im Fall einer ermordeten und vergewaltigen 17-Jährigen aus dem rheinland-pfälzischen Ludwigshafen ist das Urteil fast fünf Jahre nach der Tat rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine neuerliche Revision des inzwischen 22-jährigen Beschuldigten als unbegründet zurück, wie das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Zwei Strafkammern des Landgerichts hatten sich in zwei Strafprozessen mit dem Fall aus dem Jahr 2020 befasst.
In dem ersten Verfahren wurde der zur Tatzeit 17-jährige Beschuldigte 2022 wegen der Ermordung und Vergewaltigung seines gleichaltrigen Opfers sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu zehn Jahren Haft nach Jugendrecht verurteilt. Der BGH hob das Urteil teilweise auf, woraufhin das Landgericht den Fall erneut verhandelte. 2024 bestätigte es die Haftstrafe und ordnete zusätzlich den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Das Verbrechen an der 17-Jährigen hatte der Beschuldigte im März 2020 am sogenannten Willersinnweiher, einem See in Ludwigshafen, begangen. Verurteilt wurde er zudem wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen. Vom Verdacht einer weiteren Vergewaltigung wurde der Mann in beiden Prozessen freigesprochen.
G.Mukherjee--DT