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Insgesamt 1453 "silvestertypische Straftaten" hat die Berliner Polizei in der Silvesternacht erfasst. Einen deutlichen Schwerpunkt machten dabei Sachbeschädigungen mit 531 Taten aus, wie die Behörde am Montag in einer zweiten Bilanz mitteilte. Festgestellt wurden zudem 274 Verstöße gegen das Waffengesetz, 241 Körperverletzungsdelikte und 54 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
Die Berliner Polizei nennt insgesamt 670 erfasste Tatverdächtige. Dabei handelt es sich demnach jedoch um eine rechnerische Gesamtzahl und nicht die tatsächliche Personenanzahl. In 406 Fällen wurden Tatverdächtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, in 264 Fällen mit anderer Nationalität.
22 Menschen wurden den Angaben zufolge erkennungsdienstlich behandelt, vier davon einem Bereitschaftsgericht vorgeführt. Gegen zwei wurden anschließend Haftbefehle erlassen, gegen einen Menschen wurde ein Anschlussgewahrsam angeordnet.
Zuerst waren 37 in der Silvesternacht verletzte Polizistinnen und Polizisten genannt worden - in ihrer zweiten Bilanz spricht die Polizei nun von 44. Davon seien 17 durch eine Straftat verletzt worden, acht von ihnen durch Pyrotechnik. Da die Auswertungen noch andauerten, könnten sich die Zahlen noch verändern, hieß es aber.
Insgesamt kam es den Angaben zufolge zu 58 Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei sowie einem Angriff auf einen Rettungsdienstmitarbeiter. In diesem Zusammenhang hätten 40 Tatverdächtige namhaft gemacht werden können: 16 Erwachsene, zwölf Heranwachsende, elf Jugendliche und ein Kind. Dabei hatten demnach 21 die deutsche, 19 eine andere Staatsangehörigkeit.
Insgesamt führte die Berliner Polizei ihrer Bilanz zufolge ab dem 28. Dezember 2024, dem Verkaufsbeginn von Pyrotechnik, stadtweit 116 Kontrollen durch. Dabei ging es demnach um Verkaufs- und Lagerbestimmungen von Pyrotechnik. Beschlagnahmt wurden bei den Kontrollen insgesamt fast sieben Tonnen illegale Pyrotechnik - darunter zum Beispiel 20 Kugelbomben -, 944 Schuss Pyrotechnikmunition sowie Schreckschusswaffen.
Wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, das Waffengesetz und die Verordnung zum Sprengstoffgesetz leiteten die Beamten 44 Ermittlungsverfahren ein.
H.Nadeem--DT