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Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über einen Werbeblocker. Es geht um einen Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. (Az. I ZR 131/23)
Das Verlagshaus argumentiert, dass es sich bei der Programmierung seiner Internetseiten um Computerprogramme handle, die der Werbeblocker unberechtigterweise umarbeite. Springer will, dass Eyeo auf seinen Seiten keine Werbung mehr blockiert, und fordert außerdem Schadenersatz. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der Verlag und Eyeo in Karlsruhe gegenüberstehen: 2018 erlaubte der BGH den Einsatz des Werbeblockers. Damals stützte sich die Klage aber nicht auf das Urheberrecht, sondern auf das Wettbewerbsrecht.
Y.Sharma--DT