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Das Landgericht Göttingen muss sich mit weiteren Untreuevorwürfen gegen einen ehemaligen führenden Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene befassen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Braunschweig am Mittwoch mitteilte, soll in Göttingen über 16 weitere Untreuefälle verhandelt werden. Das Landgericht hatte diese Anklagepunkte zuvor nicht zum Prozess zugelassen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Es geht um Gelder in Höhe von mindestens 280.000 Euro.
Der Anwalt Reiner Fuellmich muss sich in Göttingen bereits seit Januar wegen gewerbsmäßiger Untreue und anderer Delikte verantworten. Er ist unter anderem angeklagt, als Gesellschafter einer von ihm mitgegründeten Stiftung namens Corona-Ausschuss 700.000 Euro für private Zwecke abgezweigt zu haben. Von damals 18 angeklagten Fällen der Untreue hatte das Landgericht Göttingen jedoch nur zwei zur Hauptverhandlung zugelassen.
Wie das OLG nun auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin entschied, ist auch in den weiteren 16 Fällen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue hinreichend wahrscheinlich. Abweichend von der Sicht des Landgerichts bestehe kein Anlass anzunehmen, der Angeklagte sei zur Auszahlung der Gelder der Gesellschaft befugt gewesen, hieß es. Laut einer Gerichtssprecherin geht es bei den 16 weiteren Vorwürfen um einen Geldbetrag von mindestens 280.000 Euro.
Die während der Coronapandemie 2020 gegründete Stiftung Corona-Ausschuss verbreitete als ein selbsternanntes Expertengremium über das Internet und über soziale Medien irreführende Behauptungen über die Krankheit und die dagegen entwickelte Impfungen. Parallel warb sie massiv um Spenden. Fuellmich war früher zudem Kobundeschef der aus der Coronaleugnerszene hervorgegangenen Kleinpartei Die Basis, die bei der Bundestagswahl 2021 1,4 Prozent der Stimmen holte.
Laut den bislang vor Gericht verhandelten Vorwürfen soll Fuellmich in den Jahren 2020 und 2021 Darlehensverträge für die Stiftung Corona-Ausschuss abgeschlossen und dafür gesorgt haben, dass Beträge in Höhe von 200.000 Euro sowie 500.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen wurden. Beide verbrauchten das Geld demnach satzungswidrig für private Zwecke, etwa die Umgestaltung ihres Gartens.
C.Masood--DT